22. Juli 2008

Daten, Daten, Daten!

...ja sie sind überall. Sie werden erfasst, gefordert, vorgelesen, gesammelt, verglichen, geprüft, geschrieben, gedruckt, angezeigt, ausgetauscht, archiviert, verkauft, geschützt...!

Nur gerade der letzte Aspekt im Umgang mit den logisch gruppierten Informationseinheiten wird trotz gesetzlicher Regelungen immer mal wieder veranchlässigt.

Weh dem der "ausversehen"Schindluder treibt! Was aber, wenn Datentransfer ganz regulär in "Serviceleistungen" eingepackt ist und auch nur einer kleinen Minderheit der KundenInnen vorbehalten ist.

Das klingt nach Exklusiv? - beim Wechsel vom Dienstleister A auf B zu merken, dass die noch mit ein paar "anderen" im regen elektronischen Tranfer stehen. Die kleinen logisch gruppierten Informationseinheiten lassen sich eben am besten elektronisch übermitteln. Blöd nur, wenn der dem sie gehören betreffen als letzter vom gelungenem Transfer erfährt, obwohl das "Verfahren" vorsieht, dass eine schriftliche Mitteilung an den Kunden zu gehen hat. Unnötig zu erwähnen, dass A, B und die "anderen" elektronische Kommunikation mit dem Kunden sonst eher meiden.

Was im 1. Fall absolut gegen sämtliche gesetzliche Richtlinien verstößt, beschert im 2. Fall einen bürokratischen Super-Gau.

Zum Abschluss bestimmter Verträge werden notwenige Daten erfasst und millionenfach in Archiven aufwendig verfilmt und versteckt behütet. Der einst vielumworbene Kunden kann nach langjähriger Kundenbindung (auch Treue genannt) nur aus dem Vertrag raus, wenn er alle schon erfassten Unterlagen bei Vertragsabschluss (ohne die wäre der nicht möglich gewesen) nochmal einreicht. Klar, Geburtsurkunden können sich ändern. ;-) Schwierig wird es dann, wenn man auch noch Unterlagen von Personen mitbringen soll, die nie mit dem Kunden-Lieferanten-Verhältnis zu tun hatten.

Ob so oder so - letztlich kostet das neben Nerven auch Unmengen an Geld und Zeit. Und zu den offenen Fragen kommen immer mehr dazu. Denn, wenn nicht mal mehr die Datenerfasser auf die Daten zugreifen können, um zu wissen, wer und was hinter dem Vorgang steckt, möchte man gern eine Besuch in besagten Archiv machen, um zu wissen, was da los ist!!!


Aber halt!

Das muss man gar nicht. Auf dem zuerst geschilderten Vorfall basierend, habe ich gemeinsam mit einem geschätztem Freund das BDSG gewälzt und wir wissen nun, dass jeder Bürger ein Recht auf Auskunft hat. Und dieses Recht umfasst alle je gespeicherten Daten und alle dazugehörigen Orte. Nun läuft das zeitnah auf einen Brief hinaus welcher genau dies von den Erfassern verlangen wird.

Denn von der sonst so sicheren und heilen Welt der Datenerfassertempel bröckelt der Putz ab und legt das bloße Mauerwerk schonungslos offen. So bietet die sonst so kundenunfreundliche öffentliche Krankenkasse statt noch mehr Leistungen und Präventionsmaßnahmen beim Wechsel folgenden Zusatz an:

"Abmeldung an den Arbeitgeber noch vor Information des Kunden" und dann bei der Kasse seiner Träume angekommen, das gleiche nochmal in Grün! Vielen Dank für... und wir haben schon mal ....gemeldet, dass.... ja was? und warum? und wen außer den Kunden geht das was an?

So fühlt sich der mündige Bürger ganz schnell entmündigt und gläsern - als wäre eine Dauerröntgenbestrahlung auf ihn gerichtet! Und dabei wissen wir ja, dass das gar nicht gut tut.