29. August 2008

Wer nicht fragt, kriegt keine Antwort!

Vorausgesetzt man weiß, nach was man fragen kann. ;-) Die Linksfraktion wusste es und fragte
in einer kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach. Bezüglich der Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Hartz IV Empfänger kam zu Tage, dass lediglich 44 Leistungsbezieher Einsicht bei den Behörden über ihre gespeicherten Daten verlangt hatte.

Woran das liegt, konnte offenbar in Ermangelung von fehlenden Daten nicht ermittelt werden. Auch Ablehungsgründe durch die Behörden wurden nicht oder nur unzureichend dokumentiert.

Das IFG sagt, dass:

[...(1) Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.]

Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier.

Und sowohl die Anfrage als auch die Antwort lohnt es zu lesen, da da noch viel mehr gefragt und geantwortet wurde. ;-)