12. November 2008

Neue Grauzone beim Schwarzfahren

Die deutsche Bahn schliesst 3 Zugbegleiter vom Dienst aus, weil sie je eine(n) minderjährige(n) wegen eines ungültigen Fahrscheins des Zuges verwiesen haben.

Für die Graufahrer gibt es eine Dienstanweisung, dass ein Verlassen des Zuges nicht erforderlich ist. Lädt das mit diesem Wissen nicht generell zum Schwarzfahren ein?

Ich habe selbst mal die Fahrkarte für einen Teenager in so einer Situation bezahlt, da der Schaffner mit Rausschmiss an der nächsten Haltestelle drohte. Gut wäre es gewesen, wenn man die Eltern benachrichtigt hätte oder ein nach Hause bringen organisiert hätte. Das Anhäufen von Mahnbescheiden, die dann in Arbeitsstunden etc. münden ist sicher auch kein guter Stand.