- Von Januar bis Juni dieses Jahres wurden 56.975 Konten ausgespäht.
- In den 57.000 Fällen sollen etwa Vermögensprüfungen von Hartz-IV- oder Bafög-Empfängern Anlass für die Untersuchungen gegeben haben.
Hintergrund:
Seit 2003 haben die Behörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder auf Finanzierung von Terrorismus das Recht, mithilfe der deutschen Finanzaufsicht BaFin Kontodaten wie Name, Geburtsdatum oder Anzahl von Konten und Depots abzufragen. Selbst Arbeitsagenturen können auf Kontoinformationen zugreifen, "wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht".
Juristisches Statement:
"Dabei muss der Kontoinhaber laut Gesetz schon vorab über die Möglichkeit einer Konteneinsicht informiert werden", stellt ein Jurist gegenüber pressetext fest. Nach Paragraph 93 der Abgabenordnung ist der Betroffene darüber hinaus "nach Durchführung eines Kontenabrufs vom Ersuchenden über die Durchführung zu benachrichtigen" - Ausnahmen vorbehalten.